Sachgebiet
Sanität |
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Ortsbeauftragter: |
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| Erste-Hilfeleistung
bei verunfallten oder verletzten Personen, die nicht vom Sanitätspersonal betreut werden können. Der Sanitätsdienst
in den Feuerwehren existiert schon geraume Zeit, hat aber in den letzten
Jahren an Bedeutung gewonnen. Die Betreuung verletzter oder verunfallter Personen erfordert umfangreiches Wissen auch auf dem Gebiet des Sanitätsdienstes. Der Sanitätswart kümmert sich um die Ausbildung der Mannschaft im Bereich "Erste Hilfe" und um die dazu notwendige Erste Hilfe Ausrüstung. Bei der Menschenrettung gibt es immer wieder Situationen, in denen die Sanitäter und Notärzte nicht zum Verunfallten vordringen können. (z.B. Personen in brennenden Gebäuden, Verunfallte in Höhen und Tiefen, Personen in Gefahrenbereichen wie: Schadstoffaustritt, Gebäudeeinsturz etc.) Die Feuerwehr, die Aufgrund ihrer Ausbildung und technischer Ausrüstung, an vorderster Front für die Rettung (Bergung) verletzter Personen die Verantwortung trägt, ist somit auch gefordert die Erste Hilfe Maßnahmen durchzuführen, bis die verletzte Person von den Sanitätskräften übernommen werden kann. Regelmäßige Übungen zur Rettung (Bergung) verletzter oder verunfallter Personen ergänzen den Sanitätsdienst in der Feuerwehr. |
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